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Das
Frankensteiner Eselslehen ist in der hiesigen heimatkundlichen
Literatur die bekannteste der früheren Schand- und
Ehrenstrafen. Der Eselsritt war die Exekution einer Strafe, mit
der die verurteilte Person ihr gesellschaftliches Ansehen
innerhalb ihrer Gemeinde völlig verlustig ging, denn sie
galt von da an nicht mehr als ehrbar. Sie verlor jegliche
bürgerlichen Ehrenrechte (soweit vorhanden). Es war ihr
nicht mehr möglich, am normalen gesellschaftlichen Leben
innerhalb der Gemeinde teilzunehmen.
Schon im Altertum
bestand eine Art der Verhöhnung von Straftätern darin,
daß die Obrigkeit den Übeltäter verkehrt auf
einen Esel setzen und ihn so zum Gespött der Leute durch die
Stadt reiten ließ. Oft mußte er dabei den Schwanz des
Esels in die Hand oder gar in den Mund nehmen. Nicht selten
folgten dem schmachvollen Ausritt weitere Stufen des
Strafvollzuges bis hin zur Todesstrafe, die erst nach qualvollen
Tagen vollstreckt wurde. Falschmünzerei, Meineid, Unzucht,
Bankrottwaren die bevorzugten Straftaten, wegen denen das
Eselsreiten und seine oft schrecklicheren Folgen verhängt
wurden.
Im Mühltal ist belegt, daß der
schändliche Eselsritt an zwei Orten verhängt wurde,
nämlich sowohl als Frankensteiner (auch Bessunger)
Eselslehen wie auch in Nieder-Ramstadt. Über die Schand-
oder Ehrenstrafe des Eselsreiten ist in den „Darmstädter
historischen Kleinigkeiten, 1879“ berichtet worden:
„Im
Jahr 1617 sollte einmal wieder eine solche Exekution in
Ober-Ramstadt ausgeführt werden und da das Verfahren etwas
in Vergessenheit geraten war, so wendete sich der Schultheiß
von Ober-Ramstadt an den von Nieder-Ramstadt mit dem Ersuchen um
Aufklärung, wie es in mehreren daselbst vorgekommenen Fällen
gehalten worden sei. Der Schultheiß Heinrich Krebs von
Nieder-Ramstadt gab dann den gewünschten Aufschluß bei
zwei in der Gemeinde vor Jahren vorgekommenen Fällen.“
Die
Schilderung des Nieder-Ramstädter Schultheißen wird im
einzelnen wiedergegeben. Abschließend stellt er fest, „.
. . denn die Gemeinde hat gar nicht daran gedacht zu dulden, ein
Weib ihren Mann schlagen zu lassen. Und es ist auch in unser
Gemeindebuch ordentlich eingeschrieben worden, wie dann die
Eberstädter solches vor zwei Jahren auch gebraucht, als sie
uns Nieder-Ramstädter auch um Hilfe angesprochen haben,
welche auch nach unserer Ordnung ist angestellt
worden.“
„Untertänig und gehorsam“
unterschreibt unter „Nieder-Ramstadt, dem 27. Februar 1617“
Heinrich Krebs als Schultheiß.

Über
das Frankensteiner Eselslehen, letztmals verhängt im 17.
Jahrhundert, schreibt Pfarrer Wolfgang Weißgerber,
Eberstadt, 1982:
Die Herren von Frankenstein bezogen noch
bis 1571 eine Korngülte von 12 Maltern, das sogen.
Eselskorn, aus Darmstadt, für den Esel, der in Bessungen
stand. Dafür mußte je nach Bedarf ein Esel
bereitgestellt werden, auf dem die „übermütigen,
:stolzen, giftigen und bösen Weiber, die ihre Männer
geschlagen hatten", zu Spott und Schanden durch die Stadt
geführt wurden. Zuletzt war eine Art Mummenschanz daraus
geworden, indem das „Böse Hundert", ein
Fastnachtsgericht, die Strafe auf offenem Markt verhängte
und am Aschermittwoch vollziehen ließ.
Zu diesem
Behufe schreiben 1538 Schultheiß und Schöffen des
„Gerichts" an den Junker Hans zu Frankenstein:
„Unseren willigen Dienst mit Fleiß zuvor, ehrbare und
gestrenge liebe Junkern! Es hat sich zu Darmstadt Zwietracht,
Zank, Uneinigkeit erhoben zwischen etlichen giftigen und bösen
Weibern, die sich haben aufgeworfen gegen ihre Männer und
haben sich unterstanden sie zu schlagen. Solche Gewalt, Frevel
und Übermut ist gegen die ganze Gemeinde, sunderlich aber
gegen das Burglehen. So ist es unser Bitt und Ansehen, uns zu
Hilf zu kommen nach altem Herkommen und den Esel zu schicken. Wir
wollen auf nächsten Dienstag morgens früh unsern
Stadtboten zu Euch schicken, der soll den Esel nach Darmstadt
geleiten, da wird er Futter haben. Und wenn wir ihn gebraucht in
unsern Nöten, so wollen wir ihn ohne Eure Kosten und Schaden
wieder heimgeleiten in Eure Veste.
Im Jahre 1588 wird der
Esel sogar zur Bestrafung von Megären aus Pfungstadt,
Nieder-Ramstadt und anderen Orten angefordert. Wie toll es diese
Pfungstädterin trieb, berichtet der dasige Schultheiß:
sie habe ihrem Mann, als er sie mit einem Stecken habe schlagen
wollen, nicht nur einen Hafen (Topf) mit kaltem Unschlitt an den
Kopf geworfen, daß das Blut davon floß, sondern ihm
auch gedroht, ihm in den Wanst zu stechen, da sie Gott einen
Toten schuldig sei. Das war nun beides nicht fein. Aber nach der
damaligen Gesellschaftsordnung durfte der Mann seine Frau schon
einmal vermöbeln, sie aber nicht ihn.
Junker Ludwig
schickte den Esel mitnichten. In einem barschen Schreiben an die
Darmstädter, die den Esel angefordert hatten, erklärte
er, man solle ihm zuerst seine jahrelangen Rückstände
aus dem Lehen bezahlen. Im übrigen gebe er den Esel nur nach
Darmstadt, wie es Brauch sei, und nicht anderswohin.
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