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Stand: 26.02.2012

 

 

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Geschichte > Waschenbach

Autorin:

 




 

Das ehemalige Hofgut

Elke Harnischfeger



 

Das Hofgut vor der Teilung

(heute Ortsstraße 38)

 

Das Hofgut war das erste und größte Gut in Waschenbach und ist somit als Ursprung von Waschenbach anzusehen.

Mit seinen Gebäuden, Äckern, Wiesen und Wäldern bildete der sogenannte "alte Hof“ zwei Drittel der gesamten Gemarkung. Der Teich, der zum Hofgut gehörte, war für die Bewässerung der Gemeindeflur von größter Bedeutung. Die Bauern befürchteten, daß das Hofgut irgendwie in fremde Hände kommen und ihnen damit die einzige Bewässerung ihrer Wiesen genommen werden könnte.

Es war daher ein großer Wunsch der Gemeinde, das Hofgut von den Grafen von Katzenelnbogen zu übernehmen. Drei Jahrhunderte war das nicht möglich, da die Grafen das Gut seit 1403 nur als Mannlehen an Ritter und Edelleute gaben. Erst im Jahre 1749, nachdem die Waschenbacher Güter in den Besitz der Landgrafen von Hessen übergingen, erwarb der fürstliche Geheimrat von Wieger den Hof mit Äckern und Wiesen für 6.500 Gulden. Die Landgrafen von Hessen behielten jedoch nach wie vor das Hoheitsrecht. Geheimrat von Wieger verlieh das Gut für 120 Gulden im Jahr an den früheren Pächter Heß.

Später wurde der Preis auf 150 Gulden erhöht. 1769 konnte Heß diese Summe nicht zahlen. Es wurde ihm aber gestattet, auf dem Hof zu bleiben, daß er nicht mit seiner Frau und seinen zehn Kindern "an den Bettelstab käme".

Als der Müller Johann Dieter hörte, daß das Gut auch weiterhin im Besitz von Heß bleiben sollte, bat er den Landgrafen von Hessen um Überlassung desselben. Er schilderte Heß als einen "notorisch übelen Haußhalter", der nicht genügend Zugvieh habe, um die Äcker zu bestellen, der die Felder nicht dünge und die 150 Gulden nicht bezahlen könne. Er aber, Johann Dieter, würde 200 Gulden jährlich zahlen und alle Baureparaturen aus eigener Tasche bestreiten.

Das Hofgut würde er innerhalb kurzer Zeit in den "tüschstigsten und nutzbarsten Stand stellen". Doch Landgraf Ludwig ging nicht auf das Vorbringen Dieters ein. Er belieh den Pauker bei der fürstlichen Leibgarde, Philipp Weyand, an Stelle seines Schwagers Heß.

Aus nicht bekannten Gründen zerschlug sich dieses Pachtverhältnis. Doch schon am 15. Oktober 1770 verpachtete der Landgraf das Hofgut zu zwei gleichen Teilen an Johann Dieter und Heinrich Heß auf 12 Jahre. Mit allen Mitteln versuchte nun Johann Dieter, in den Besitz des ganzen Gutes zu kommen. Heß konnte im gleichen Jahr seine Zinsen nicht bezahlen. Er bat den Landgrafen, daß er die schuldigen 100 Gulden erst kommenden Herbst zu zahlen braucht, da er kaum so viel geerntet habe, um sich und seine Familie zu ernähren. Dieser aber läßt sich nicht zum zweiten Mal erweichen und lehnt die Bitte ab. Heß muß mit seiner Frau und den Kindern das Gut verlassen, und Johann Dieter ist am Ziel seiner Wünsche. Er ist nun der alleinige Herr auf dem großen Waschenbacher Hofgut.

Zehn Jahre lang spielt er nun den reichen Herrn. Seine Unbeliebtheit bei den übrigen Einwohnern wuchs ständig. Seinem Nachbarn, dem Gerichtsschöffen Achenbach (heute: Fam. Müller, Ortsstraße 33), machte er einen Prozeß, weil dieser ein Wohnhaus gegenüber seiner Einfahrt erbaut hatte. Dieses erschwerte ihm angeblich, vierspännig in den Hof zu fahren.

Bei all diesen Protzereien kümmerte er sich kaum um den Besitz. Die Gebäude des Gutes, das er zum "tüschstigsten und nutzbarsten" von Waschenbach machen wollte, waren 1779 in einem verfallenen, schlechten Zustand. Noch im gleichen Jahr zerstörte ein Hagelschlag seine gesamte Ernte. Er glaubte, dadurch den Erlaß des Bestandgeldes erlangen zu können. Da aber die Pachtzeit fast abgelaufen war, mußte Johann Dieter den Hof verlassen. Das Gut wurde zur Versteigerung aufgeboten. Das war die Gelegenheit für die Gemeinde, in den Besitz des Hofgutes zu kommen.

Bei der Versteigerung erschienen fünf Gemeindemitglieder, die übrigen drei und der Bürgermeister konnten nicht zugegen sein, da sie an der "Roten Ruhr" erkrankt waren.

Als Pacht wurde geboten:
1. Johann Dieter (der frühere Pächter) 200 Gulden,
2. Michael Riedel von Gundemhausen 210 Gulden,
3. Peter Rodenhäuser von Ober-Ramstadt 215 Gulden,
4. Martin Büschel von Nieder-Modau 220 Gulden,
5. Caspar Goebel im Namen der Gemeinde 225 Gulden.

Die Bietenden steigerten ihre Angebote immer mehr. Zum Schluß bot Caspar Goebel auf eine 12jährige Pacht 290 Gulden im Jahr und war damit Meistbietender. Die Gemeinde wollte die ohnehin schon verfallenen Gebäude abreißen und den Grundbesitz unter die Mitglieder des Gemeindevorstandes zu neun gleichen Teilen vergeben.

Jeder der neun sollte für sich, seine Frau und seine Erben einen Erbstandsbrief erhalten (beim Aussterben einer Familie sollte deren Teil an die Herrschaft zurückfallen).

Die Erbbeständer sollten berechtigt sein, eine Mahl- und Ölmühle an der Waschenbach zu bauen. Aus unbekannten Gründen wurde dieser Vertrag für nicht gültig erklärt. Es kam zu einer erneuten Versteigerung, zu der folgende Interessenten erschienen: Im Namen der Gemeinde: Johann Georg Achenbach, Niclas Müller, Caspar Goebel, Johann Niclas Schneider, Johannes Philipp Langendorff, Johannes Paul Gerlach, Johannes Wembacher, Friedrich Berg und der Pächter Johann Dieter. Im Gegensatz zu den früheren Versteigerungen also keine Bieter mehr aus anderen Gemeinden.

Sie boten anfangend mit 200 bis auf 265 Gulden. Aber auch diesmal kam es noch nicht zu einer Einigung. Endlich, am 25. Februar 1782 wurde das Hofgut in 7 Teile aufgeteilt.

Johann Dieter erhielt die Hälfte des Hofgutes mit dem Wohnhaus, die andere Hälfte des Grundbesitzes bekamen die übrigen Bewerber zu sechs gleichen Teilen zugesprochen (Friedrich Berg, Johann Philipp Langendorff, Niclas Müller, Johann Caspar Goebel, Johann Paul Gerlach und Johannes Wembacher). Jeder erhielt für seinen Anteil einen Erbleihbrief.

 

Die Höfe

 

Der halbe Teil Johannes Dieter am Hofgut

(Ortsstraße 38)

 

Nachdem Johannes Dieter und seine Frau Anna Ciaire ihren Besitz zum zweiten Mal erhalten hatten, bat der Müller den Landgrafen Ludwig um die Erlaubnis, eine Öl- und Mahlmühle auf der so genannten Futterwiese errichten zu dürfen. Dies wurde ihm genehmigt, doch durch eintretenden Wassermangel konnte der Plan nicht ausgeführt werden. Er bat, den Bau um einige Jahre verschieben zu dürfen. Doch es kam nie so weit. Am 17. April 1793 wurde das halbe Hofgut des Johannes Dieter versteigert. Der Schultheiß Johann Adam Poth kaufte seinen Anteil und den von dem inzwischen verstorbenen Niclas Müller für 2100 Gulden.

Er stellte die Bedingung, daß sein lediger Sohn Johann Georg Poth und dessen künftige Ehefrau die Erbleihe erhalten. Das Verkaufsprotokoll ist unterzeichnet von Johann Adam Poth, seinem Sohn Georg Poth, Johann Martin Dieter (dem Bruder Johann Dieters), von Philipp Langendorff und dem Handzeichen des Gerichtsschöffen Georg Achenbach.

Der Landgraf genehmigte den Kauf am 15. 11. 1793 und ließ den Erbleihbrief ausstellen. 1819 starb Georg Poth, und seine Frau bewirtschaftete das Hofgut vier Jahr lang alleine. Erst 1823 wurde ihr Sohn Johannes vom Wehrdienst befreit, und sie konnte ihm ihre Güter übergeben. Die Schwester des 27jährigen Johannes, Christina, verzichtete auf ihr Erbe. Dreißig Jahre später wurde der Hof zu freiem Eigentum. Bis in die heutige Zeit blieb er im Besitz der Familie Poth. Bis zum Tode von Philipp Poth jun. 1977 wurde auf dem Gut noch Landwirt­schaft betrieben. Von den alten Gebäuden ist jedoch heute nichts mehr erhalten. Sie wurden abgerissen und auf dem Gelände entstand eine große Wohnanlage.

 

Der Hof „Langendorff"

(heute: Waschenbacher Hof)

 

Wenige Jahre nach der Übernahme des Hofanteils starb Philipp Langendorff. Seine Frau bat 1797 um Erneuerung des Erbleihvertrages, zwei Jahre später verschied auch sie. Die achtjährige Tochter Anna Margareta war Alleinerbin des Hofes. Wer bis zu ihrer Hochzeit den Hof führte, ist nicht bekannt. 1812 heiratete sie den Lehrer Paul Georg Gerlach von Nieder-Beerbach. Dieser verkaufte das Gut an Georg Schneider jun. 1851 wurde auch dieser Gutsanteil frei. Wie die meisten Höfe blieb auch der Hof im Familienbesitz der Schneiders. Anfang der 40er Jahre übernahm der Schwiegervater von Philipp Schneider, Friedrich Haas, den Hof. Zur damaligen Zeit wurde neben der Landwirtschaft bereits ein Gasthaus geführt. 1953 brannte ein großer Teil des Anwesens ab. Die verbliebenen Gebäude wurden umgebaut, das Gasthaus vergrößert und um einen Tanzsaal erweitert (jetzt: Wohnhaus). Nur das kleine Fachwerkhaus (Kellers Häuschen) blieb noch lange Zeit genau so erhalten, wie es früher war.

 

Der Hof Müller

(heute: Ortsstraße 6)

 

Niclas Müller war nur fünf Jahre im Besitz seines Anteils. 1789 mußte er das Gut aufgeben, weil er den Erbzins nicht zahlen konnte. Sein Teil fiel, wie bereits dargestellt, an Johannes Dieter und somit an das Hofgut zurück. Hierüber bestehen keine Aufzeichnungen mehr. Vermutlich handelt es sich hier um den Hof Philipp Krämer.

 

Der Hof Berg

(heute: Ortsstraße 21)

 

Der Beisaß (Mitglied des Gemeindevorstandes) Friedrich Berg bewirtschaftete bis 1806 seinen Anteil. Dann traten seine Tochter Catharina und ihr Mann Johannes Häußer ihr Erbe an. Aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor. Alle waren Mädchen. Die älteste Tochter übernahm den Hof, der 1830 als erster Hof frei wurde. Danach bestehen ebenfalls keine Aufzeichnungen mehr.

 

5. Der Hof „Goebel"

(heute: Ortsstraße 9)

 

Johann Caspar Goebel lebte zusammen mit seinem Schwiegersohn Johannes Schneider und seiner Tochter Anna Christina auf dem Hof. Er starb 1806, doch der Landgraf gab die Zustimmung zum Übergang des Gutes von Goebel auf Schneider erst am 12. Mai 1813. Anna Christina schenkte sechs Kindern das Leben. Von 1812 ab gebar sie in jedem zweiten Jahr ein Mädchen. Das letzte Kind, das 1822 zur Welt kam, war endlich der lang ersehnte Erbe. Fünf Jahre nach der Geburt seines Sohnes starb Johannes Schneider. Keines seiner Kinder war mündig und somit konnten sie den Hof nicht übernehmen.

Der Vormund Georg Schneider, Nachbar und Besitzer des ehem. Hofes Langendorff, sollte das Gut verwalten, bis Wilhelmine (die älteste Tochter) volljährig wurde. Im Jahre 1832 heiratete Wilhelmine den Sohn des Vormundes und wurde Erbin des Hofanteils. Bis 1956 blieb nun der Hof im Familienbesitz der Schneiders. Die Ehe des letzten Namensträgers blieb kinderlos. Als Georg Schneider 1956 starb, verkaufte seine Witwe den Hof an Familie Kropatsch, die heute noch den Hof besitzt.

 

Der Hof Wembacher

(heute:Ortsstraße 29)

 

Der Anteil des Johannes Wembacher blieb stets im Besitz der Familie. Aus jeder Ehe der Familie Wembacher ging ein männlicher Erbe hervor, so daß das Gut immer dem erstgeborenen Sohn übergeben werden konnte. Als letzter Stamm des Hofgutes ging auch dieser 1872 in freies Eigentum über. Der heutige Besitzer, Schwiegersohn des letzten Peter Wembacher, riß die alten Gebäude ab und baute einen neuen größeren Hof.

 

Der Hof Gerlach
(heute: Ortsstraße 17)

 

Ein Jahr nach der Übernahme seines Stammes vom Waschenbacher Hofgut starb Johann Paul Gerlach. Georg Adam wurde mit seinem Anteil belehnt. Er blieb bis 1811 Besitzer des Gutes, dann trat er es an seinen ältesten Sohn Johannes ab. Die sechs Geschwister des Johannes blieben ebenfalls auf dem Hof. Sie erhielten den Erbleihbrief am 29.03.1813. Am 11. Mai 1855 wurde der Besitz zu steuerfreiem Erb- und Eigentum.

Ebenso wie die Familien Poth, Wembacher und Schneider sind auch die Nachkommen des Georg Adam bis heute auf ihrem Gut.